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   BFH, 02.05.1990 - VIII R 204/85   

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https://dejure.org/1990,8725
BFH, 02.05.1990 - VIII R 204/85 (https://dejure.org/1990,8725)
BFH, Entscheidung vom 02.05.1990 - VIII R 204/85 (https://dejure.org/1990,8725)
BFH, Entscheidung vom 02. Mai 1990 - VIII R 204/85 (https://dejure.org/1990,8725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Minderung eines Gewerbeertrags durch ein Beratungshonorar für die Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.11.1988 - IV R 70/86

    Rechtsfolgen der Unterlassung der notwendigen Beiladung der Gesellschafter -

    Auszug aus BFH, 02.05.1990 - VIII R 204/85
    Ist der Veräußerungsgewinn auf den Stichtag der Veräußerung zu ermitteln, d. h. sind die Veräußerungskosten in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, in dem auch der Ertrag aus der Betriebsveräußerung zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1988 IV R 70/86, nicht veröffentlicht; Rödder, Der Betrieb - DB - 1988, 151; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 8. Aufl., § 16 Anm. 52), gehören sie bereits nach § 16 Abs. 2 EStG in das Jahr 1976 und nicht in das Streitjahr.
  • BFH, 23.11.1988 - X R 1/86

    1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb -

    Auszug aus BFH, 02.05.1990 - VIII R 204/85
    Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs unterliegt nicht der Gewerbesteuer (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Mai 1962 I 78/61 S, BFHE 75, 467, BStBl III 1962, 438; vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376).
  • BFH, 20.12.1963 - VI 336/62 U

    Gewerbesteuerfreiheit eines bei der Veräusserung eines Betriebsteils erzielten

    Auszug aus BFH, 02.05.1990 - VIII R 204/85
    Was zum Veräußerungsgewinn gehört, richtet sich nach § 16 EStG (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1963 VI 336/62 U, BFHE 79, 42, BStBl III 1964, 248; Glanegger / Güroff, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, § 7 Rdnr. 14 a. E.).
  • BFH, 25.05.1962 - I 78/61 S

    Steuerrechtliche Bewertung von Gewinnen aus der Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 02.05.1990 - VIII R 204/85
    Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs unterliegt nicht der Gewerbesteuer (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Mai 1962 I 78/61 S, BFHE 75, 467, BStBl III 1962, 438; vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376).
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 63/96

    1. Keine Fortführung des Betriebs eines ehemaligen Versicherungsbezirksdirektors

    Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs unterliegt nicht der Gewerbesteuer (st. Rspr.; vgl. z. B. BFH-Urteile vom 2. Mai 1990 VIII R 204/85, BFH/NV 1990, 801; vom 3. Februar 1994 III R 23/89, BFHE 174, 372, BStBl II 1994, 709).
  • BFH, 30.08.2022 - X R 17/21

    Auch im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweggenommener

    Umgekehrt sind am Ende des Lebenszyklus eines von einem Einzelunternehmer oder einer Personengesellschaft (insoweit seit 2002 eingeschränkt durch § 7 Satz 2 GewStG) getragenen Gewerbebetriebs Veräußerungs- und Aufgabegewinne vom Gewerbeertrag auszunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 02.05.1990 - VIII R 204/85, BFH/NV 1990, 801, m.w.N.).
  • FG Saarland, 26.11.1998 - 1 K 77/97

    Auseinandersetzungskosten einer OHG bei Realteilung

    Dementsprechend sind diese Kosten auch in die Ermittlung des Aufgabeverlustes der OHG einzubeziehen (dazu BFH, Urteil vom 2. Mai 1990 VIII R 204/85, BFH/NV 1990, S. 801), so daß sie im Ergebnis bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der OHG deswegen keine Berücksichtigung finden können, weil weder ein Aufgabegewinn noch ein Aufgabeverlust beim Gewerbeertrag berücksichtigt wird (vgl. BFH, Urteil vom 2. Mai 1990, a.a.O. unter Hinweis auf die einheitliche Auffassung in der Literatur).
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